Die Bauarbeiten in den Anlagen des KGV nehmen immer mehr Gestalt an und gehen gut voran. Der Übergang im Tiefland ist bereits erstellt, was nun einen Übergang zu Gärten deutlich vereinfacht. Auch die Arbeiten an den Ausgleichsflächen sind zum Großteil abgeschlossen. Die ersten Parzelle sind bereits bezugsfertig und können bald verpachtet werden.
Die Arbeiten werden aber noch andauern und wir hoffen weiterhin auf das Verständnis und die Geduld unserer Gartenfreunde.
Wir haben aktuell nur wenige freie Parzellen. Da wir aber eine Warteliste haben, werden die Interessenten auf dieser Liste zeitnah über die freien Parzellen informiert. Sollte Sie dennoch Interesse haben senden Sie uns einfach eine Mail oder nehmen Sie über diese Seite Kontakt mit uns auf.
Vor jeder Baumaßnahme hat sich der Kleingärtner bei seinem Verein zu erkundigen, welche Genehmigungen erforderlich sind. Schwimmbecken, Kinder-Planschbecken die im Durchmesser größer als 150 cm und höher als 30 cm sind (sowie eine vergleichbare Größe), fest im Boden verankerte Pavillons, Trampoline, Außenkamine, Brüstungen, Begrenzungsmauern dürfen nicht errichtet werden. Partyzelte oder mobile Pavillons dürfen nur für eine Dauer von 2 Wochen errichtet werden. ( Fest mit dem Boden verbunden heißt im Sprachgebrauch der Stadt: Alles was im Boden verankert ist oder durch Eigengewicht stehen bleibt)