Kleingarten ja oder nein - Das ist hier die Frage :


Einen Kleingarten pachten – das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will durchdacht sein. Hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst stellen sollten:


Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?

Will ich eigene Erträge aus dem Garten?

Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?

Bin ich bereit die Gartenordnung und Satzung zu befolgen? 

Kann ich die Arbeit im Garten und Familieleben zusammen bringen? 

Kann ich mich in einen Verein integrieren?

Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?



Sie können alle Fragen mit “ja” beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.


Unterschiede zwischen Hausgarten und Kleingarten :


Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern.


Mein Weg zum Kleingärtner :


Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um einen Kleingarten zu bekommen:


Wenden Sie sich bitten an den Verein. Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie  aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen ( nicht direkt mit einer Mitgliedschaft verbunden). Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen an Hand der Reihenfolge ein freier Garten zur Übernahme angeboten. Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um eine Parzelle pachten zu können.


Welche Kosten kommen auf Sie zu : 


Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:

a) der Vereinsbeitrag incl Verbandszeitschrift

b) der jährliche Pachtzins

c) Versicherung ( Feuer, Einbruch, Diebstahl) 

d) Wassergeld und Wasserverbrauch 

e) etc.

Die jährlichen Gesamtkosten können zwischen 185 und 200 Euro betragen. 


Die Gemeinschaftsarbeit 


Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Dem zufolge wird jedes Mitglied bis zum erreichen des 80 Lebensjahr zu Arbeit herangezogen. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. In unserem Verein sind aktuell 8 Stunden im Jahr zu leisten.  Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag verlangt werden. Vorstandsarbeit ist auch Gemeinschaftsarbeit.



Interesse geweckt? 


Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens?  Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen Gartenfreund